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Was ist ein sektoraler Heilpraktiker?

Sie haben die Möglichkeit, direkt den Weg zu uns in die Praxis zu gehen.

Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und auf dessen Anweisung arbeiten. Das bedeutet, bevor Sie zum Physiotherapeuten gehen müssen Sie erst einen Arzt aufsuchen. Dort gibt es in der Regel lange Wartezeiten um einen Termin zu bekommen und dann ist es nicht zwingend gegeben das Sie auch eine Heilmittelverordnung vom Arzt erhalten.

Wir haben die Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren (immer bezogen auf den physiotherapeutischen Bereich) um Ihnen die bestmögliche Behandlung bieten zu können. Eine individuelle Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich.

Die Behandlung durch einen Physiotherapeuten mit der Zulassung zum HP-PT ermöglicht Ihnen ggf. eine Abrechnung über die Private Krankenversicherung oder über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem von Ihnen mit Ihrer Versicherung abgeschlossenen Vertrag.

Physiotherapie bei akuten Schmerzen

Sie leiden an akuten Schmerzen und haben lange Wartezeiten bei Ihrem behandelnden Arzt, dann versuchen wir schnellstmöglich einen freien Termin für Sie zu finden.

Nach einer Anamnese, Befundaufnahme und der Physiotherapeutischen Diagnosestellung, kann in diesem Termin bereits die erste Therapieeinheit stattfinden.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin.

Das Angebot richtet sich an Patienten mit akuten Beschwerden wie z.B.:

  • Kopf- und Nackenschmerzen
  • Rückenschmerzen z.B. Hexenschuss oder Wirbelblockade
  • Schmerzhafte Muskelverspannungen
  • Kiefergelenksbeschwerden
  • Schulterschmerzen
  • Knieschmerzen
  • Funktionellen Einschränkungen
  • etc.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Terminen ausschließlich um reine Privatleistungen handelt.

Die Behandlung wird durch einen Physiotherapeuten mit Zulassung zum HP-PT durchgeführt und ermöglicht Ihnen ggf. eine Abrechnung über die Private Krankenversicherung oder über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem von Ihnen mit Ihrer Versicherung abgeschlossenen Vertrag.